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NÄCHSTE RUNDE FÜR AGGLOMERATIONSPROGRAMM

Die Trägerschaft hat das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz weiterentwickelt und den Entwurf des Agglomerationsprogramms der 3. Generation erarbeitet. Dieser liegt bis am 14. Oktober 2016 zur öffentlichen Bekanntmachung auf.

Die grenzübergreifende Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz hat Ende 2011 das erste Agglomerationsprogramm dem Bund zur Prüfung eingereicht. Dieser beurteilte das Programm positiv und hat zur Mitfinanzierung von Infrastrukturmassnahmen 5.34 Mio. Franken zugesichert. In den letzten zwei Jahren hat die Trägerschaft, bestehend aus den zwei beteiligten Städten und Gemeinden, dem Kanton Thurgau, dem Landkreis Konstanz und dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee, das Programm weiterentwickelt und den Entwurf des Agglomerationsprogramms der 3. Generation erarbeitet. Die Unterlagen gehen am 5. September 2016 in die öffentliche Bekanntmachung. Ende 2016 wird das Agglomerationsprogramm dem Bund eingereicht. Damit bewirbt sich die Agglomeration um weitere Gelder aus dem Infrastrukturfonds des Bundes für Verkehrsvorhaben.

Was sind die Zielsetzungen?
Mit dem überarbeiteten und an den Entwurf des teilrevidierten kantonalen Richtplans Thurgau angepassten Zukunftsbild definiert die Agglomeration die Strategie und Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft. Beim vorliegenden Agglomerationsprogramm handelt es sich vorwiegend um eine Konsolidierung des Programms der 2. Generation und eine Weiterentwicklung der Massnahmen. Mit rund 25 Massnahmen sollen das Langsamverkehrsnetz ergänzt, neue Fahrradabstellanlagen erstellt, Fussgängerübergänge saniert, Unfallschwerpunkte eliminiert, Strassenzüge aufgewertet, Busspuren realisiert und die Busbevorzugung an Verkehrsknoten umgesetzt werden.

Öffentliche Bekanntmachung
Das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz liegt ab dem 5. September bis am 14. Oktober 2016 im schweizerischen Teil der Agglomeration in den Verwaltungen der Stadt Kreuzlingen sowie den Gemeinden Bottighofen, Gottlieben, Lengwil, Kemmental, Münsterlingen und Tägerwilen zur öffentlichen Bekanntmachung auf. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, schriftlich zum Agglomerationsprogramm Stellung zu nehmen. Die Eingaben sind an die Stadt Kreuzlingen, die Gemeinden oder an die Geschäftsstelle zu richten. Alle Unterlagen finden Sie zudem nachfolgend aufgelistet. Am 14. September 2016 um 19.00 Uhr findet im Rathaus Kreuzlingen eine Informationsveranstaltung statt.

Begrifflichkeiten
Die Agglomerationsprogramme werden nach der erstmaligen Erarbeitung im vierjahresrhythmus aktualisiert. Für die erste Generation hat die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz dem Bund kein Programm eingereicht und startete mit der zweiten Generation (AP2). Bei dem zurzeit in Überarbeitung stehenden Programm sprechen wir vom Agglomerationsprogramm der dritten Generation (AP3).

Unterlagen

Bericht AP3
Zukunftsbild
Massnahmenbericht
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