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AGGLOMERATIONSPROGRAMM KREUZLINGEN-KONSTANZ

Mit dem Programm Agglomerationsverkehr (PAV) beteiligt sich der Bund finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Von Bundesbeiträgen profitieren Agglomerationen, die mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehr- und Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen wirkungsvoll aufeinander abstimmen.

Der Perimeter des Agglomerationsprogramms Kreuzlingen-Konstanz umfasst zehn Gemeinden mit Kreuzlingen, Tägerwilen, Gottlieben, Bottighofen, Münsterlingen, Lengwil und Kemmental auf der schweizerischen und Konstanz, Reichenau und Allensbach auf der deutschen Seite.

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Nach einem mehrjährigen Planungsprozess wurde das grenzüberschreitende Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz der 2. Generation (AP2, siehe Begriffsdefinition weiter unten) per Ende Jahr 2011 dem Bund zur Prüfung eingereicht. Das Agglomerationsprogramm wurde seitens des Bundes positiv beurteilt und die förderfähigen Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden mit 35 % unterstützt. Das heisst für die Massnahmen aus dem AP2 mit CHF 5.3 Mio.

Ausgehend vom AP2 wurden das Zukunftsbild aktualisiert, die Schwachstellen, der Handlungsbedarf sowie die Strategien überprüft und daraus die weiteren Massnahmen abgeleitet und zum Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz der 3. Generation (AP3) weiterentwickelt und fortgeschrieben. Das AP3 wurde Ende Jahr 2016 dem Bund zur Prüfung eingereicht. Auch das AP3 wurde vom Bund positiv beurteilt, die förderfähigen Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden weiterhin mit 35 % unterstützt: Das heisst CHF 8.7 Mio. für die Massnahmen aus dem AP3. Die wichtigsten neuen Massnahmen waren da Ergänzungen im Langsamverkehrsnetz, neue Fahrradabstellanlagen, Busspuren zur Busbevorzugung, Aufwertungen von Strassenräumen sowie die Sanierung von Fussgängerübergängen und Unfallschwerpunkten.

Aktueller Stand Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz 3. Generation:

Einige vom Bund mitfinanzierte Projekte konnten in der Zwischenzeit bereits umgesetzt werden oder befinden sich in der Ausführung wie:

Was sind die laufenden Tätigkeiten, wie geht es weiter?

Die aktuellen Tätigkeiten des Vorstandes des Vereins Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz sowie der Projektgruppe AP sind:

Der Vorstand des Vereins Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz hat zusammen mit den Projektträgern und dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau entschieden, auf die Eingabe eines Agglomerationsprogramms der 4. Generation zu verzichten und uns auf die Umsetzung der Massnahmen aus dem AP2 und AP3, die Erarbeitung der Grundlagen wie strategisches Konzept, Zukunftsbild, Gesamtverkehrskonzept und die Vorbereitungen weiterer Massnahmen für das nächste AP zu konzentrieren. Der Eingabetermin für das Agglomerationsprogramm der 5. Generation wird voraussichtlich Mitte bis Ende Jahr 2025 sein.

 

Begriffsdefinition

Die Agglomerationsprogramme werden nach der erstmaligen Erarbeitung im Vier- bis  Fünfjahresrhythmus aktualisiert und weiterentwickelt. Für die erste Generation hat die Agglomeration  Kreuzlingen-Konstanz dem Bund kein Programm eingereicht und startete mit der zweiten Generation  (AP2). Bei dem zurzeit aktuellen Programm sprechen wir vom Agglomerationsprogramm der dritten  Generation (AP3). Die Frist zur Eingabe des Agglomerationsprogramms der vierten Generation wurde  vom Bund auf Ende Juni 2021 festgesetzt.

 

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