Agglomerationspolitik
Mit dem Programm Agglomerationsverkehr beteiligt sich die Schweizerische Eidgenossenschaft finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Seit 2008 können die Agglomerationen alle vier Jahre Agglomerationsprogramme einreichen, die der Bund überprüft. Je nach Erfüllung der Kriterien finanziert der Bund Infrastrukturmassnahmen mit. Von Bundesbeiträgen profitieren Agglomerationen, die mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehr- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen. Die Agglomerationsprogramme sind somit ein wichtiger Pfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes und der nachhaltigen Raumentwicklung der Schweiz. Bis Ende März 2025 kann bereits die 5. Generation beim Bund eingereicht werden.
Bund finanziert mit
Die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz hat bereits zwei Agglomerationsprogramme (2. und 3. Generation) beim Bund eingereicht. Beide Agglomerationsprogramme wurden positiv beurteilt: Der Bund sicherte deshalb Beiträge im Umfang von insgesamt 14 Millionen Franken zu. Zu den wichtigsten Massnahmen gehörten damals Ergänzungen im Langsamverkehrsnetz, neue Fahrradabstellanlagen, Busspuren zur Busbevorzugung, Aufwertungen von Strassenräumen sowie die Sanierung von Fussgängerübergängen und Unfallschwerpunkten. Auf die Eingabe eines Agglomerationsprogrammes der 4. Generation wurde verzichtet. Die Zeit wurde genutzt, um die Grundlagen für die 5. Generation zu erarbeiten.
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Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz
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