Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5)

Ausschnitt aus dem Zukunftsbild der Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz.

Mit dem Agglomerationsprogramm der 5. Generation wurde das Zukunftsbild weiterentwickelt und geschärft. Auf dieser Grundlage wurden der Handlungsbedarf eruiert, Teilstrategien festgelegt und konkrete Massnahmen ausgearbeitet – insbesondere im Bereich der Raum- und Mobilitätsentwicklung.

 

Agglo-S-Bahn als Langfristziel

Beim Thema Mobilität geht es in erster Linie um die Fuss- und Veloinfrastruktur sowie ein grenzübergreifendes koordiniertes Verkehrsmanagement, um den Einkaufstourismus besser in den Griff zu bekommen. Beim öffentlichen Verkehr stehen die Massnahmen zur Beschleunigung der Busse sowie die längerfristig angestrebte Agglo S-Bahn im Vordergrund. Dazu gehören auch ein grenzüberschreitendes Parkraummanagement und eine Alltags-Veloinfrastruktur für Personen jeden Alters.

Kreuzlingens Stadtpräsident und Agglo-Präsident Thomas Niederberger (rechts) und der Konstanzer Baubürgermeister Karl Langensteiner wollen mit dem Agglomerationsprogramm die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung besser steuern.

Kernbotschaften im Überblick:

  • Kernbotschaft 1: «Grüne Rücken» pflegen und vernetzen
  • Kernbotschaft 2: Ufer- und Seelandschaften differenziert weiterentwickeln
  • Kernbotschaft 3: Konzentriertes Wachstum im urbanen Raum und moderate Siedlungsentwicklung in der Kulturlandschaft
  • Kernbotschaft 4: Internationales Zentrumsgebiet selbstbewusst weiterentwickeln und identitätsstiftende Ortskerne stärken
  • Kernbotschaft 5: Spezifische Entwicklung der Bahnhofsgebiete
  • Kernbotschaft 6: Stadtachsen als städtebauliches Rückgrat

Mehr Details finden sich im Hauptbericht bzw. in der Datei mit allen Grafiken und Plänen.


Massnahmen

Aus den Strategien und Teilstrategien wurden insgesamt rund 50 Massnahmen und Massnahmenpakete entwickelt – und zwar in den Bereichen:

  • Siedlung und Landschaft
  • Mobilität

Mehr Details finden sich im Dossier mit den einzelnen Massnahmen.

 

Termine AP5

  • Beschlussfassung bei Kanton, Gemeinden und Städten: Januar / Februar 2025
  • Einreichung beim Bund: Ende März 2025
  • Umsetzungsperiode: 2028 – 2032

Geschäftsstelle Verein
Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz

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